Cookie-Richtlinie – Wettstartbonus
Wer als Neukunde Informationen zum Willkommensbonus und zur ersten Einzahlung sucht, sollte auch wissen, was dabei im Browser gespeichert wird. Die Richtlinie nennt die eingesetzten Cookies und ähnlichen Techniken wie Local Storage, Session Storage und Zählpixel, ihre Aufgaben und Ihre Möglichkeiten zur Steuerung. Rechtlich trägt sie § 25 Abs. 1 TDDDG: Speichern auf dem Endgerät und Auslesen von dort sind nur mit Einwilligung zulässig, abgesehen von den Ausnahmen des § 25 Abs. 2 TDDDG. Was als Einwilligung gilt, legen Art. 4 Nr. 11 und Art. 7 DSGVO fest. Früher trug das Gesetz die Abkürzung TTDSG; der aktuelle Name TDDDG gilt seit dem 14. Mai 2024.
Streng notwendige Cookies
Dazu gehört alles, ohne das die Seite nicht läuft: die gespeicherte Antwort auf die Banner-Frage, eine Kennung für Ihren Besuch und der Schutz vor CSRF-Angriffen. Eine Einwilligung ist dafür nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG entbehrlich, weil der Dienst ohne diese Technik nicht erbracht werden kann. Gespeichert wird bis zum Ende der Sitzung oder für höchstens zwölf Monate.
Funktionale Cookies
Funktionale Cookies sind eine Annehmlichkeit: Sie merken sich Sprache, Farbschema und die letzten Seiten, die Sie angesehen haben. Weil sie verzichtbar sind, benötigen sie Ihre ausdrückliche Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TDDDG, die Sie im Banner erteilen und später wieder zurücknehmen können.
Analytische Cookies
Um zu verstehen, welche Erklärungen Neukunden wirklich weiterhelfen, ist eine Messung der Seitennutzung nützlich. Eingesetzt wird sie nur nach gesonderter Zustimmung. Werkzeuge, die die IP-Adresse vollständig übermitteln oder Sie ungefragt auf anderen Seiten wiedererkennen, verwenden wir nicht. Die Lebensdauer jedes Cookies ist im Banner aufgeführt.
Marketing-Cookies
Marketing-Cookies zeigen passende Werbung und prüfen, ob Kampagnen wirken; dafür tauschen Anbieter mitunter Daten aus und erstellen Profile. Bei uns bleiben sie ausgeschaltet, bis Sie ausdrücklich einwilligen. Schalten Sie die Kategorie nicht an, sehen Sie neutralere Inhalte ohne Bezug zu Ihren Interessen.
Einwilligung widerrufen
Sie können jederzeit anders entscheiden. Der Link im Seitenende öffnet das Banner erneut, und Ihre neue Auswahl gilt für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Auch in den Browser-Einstellungen lassen sich Cookies entfernen; Anleitungen bieten:
- Google Chrome: support.google.com/chrome/answer/95647
- Microsoft Edge: support.microsoft.com/de-de/microsoft-edge
- Apple Safari: support.apple.com/de-de/guide/safari/sfri11471/mac
- Mozilla Firefox: support.mozilla.org/de/kb/cookies-und-website-daten-in-firefox-loeschen
Beim Löschen notwendiger Cookies müssen Sie die Entscheidung im Banner unter Umständen wiederholen.
Zuständige Aufsicht
Ob DSGVO und TDDDG eingehalten werden, prüfen die Datenschutzbehörden der Bundesländer; maßgeblich ist das Land, in dem der Betreiber sitzt. Unabhängig davon steht Ihnen nach Art. 77 DSGVO die Beschwerde bei der Behörde Ihres eigenen Landes offen. Für Verstöße gegen die Einwilligungspflicht sieht das Gesetz Bußgelder bis 300.000 € vor.
Stand: 19 Oktober 2026.
